– Mario Dusi
Mit Urteil Nr. 16601 vom 5. Juli 2017 hat der Oberste Gerichtshof in Italien seine Rechtsauffassung in Bezug auf den italienischen sog. ordre public (öffentliche Ordnung) revidiert, in dem es erstmals drei Urteile von US-Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Motorradunfall ergangen waren, anerkannt hat. Das durch das Berufungsgericht von Venedig ergangene Urteil, welches die Verletzung der italienischen öffentlichen Ordnung in diesen drei Fällen verneint hatte, wurde folglich bestandskräftig.
Diese Neubewertung erfolgt in Abänderung der im Vorjahr ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung (Urteil Nr. 1781 aus 2012), in der noch festgestellt wurde, dass der aus der Verletzung eines subjektiven Rechts resultierenden Anspruch auf Schadensersatz nach italienischem Gesetz nicht als Strafmaßnahme oder zu Strafzwecken zugesprochen wird, sondern zum Ausgleich des tatsächlich auf Seiten des Geschädigten entstandenen Nachteils.
Bekanntlich besteht der Strafschadenersatz in dem Zuspruch einer Schadenersatzzahlung, die über den konkreten entstandenen Schadens hinausgeht, soweit der Schädiger mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat.
Mit der obigen Entscheidung zeigt der Oberste Gerichtshof auf, dass das Instituts des Strafschadensersatzes mit der italienischen Rechtsordnung nicht unvereinbar ist, zumindest soweit dieser Zuspruch Teil der Anerkennung eines ausländischen Urteils ist und dieses Urteil im Rahmen einer ausländischen Rechtsordnung ergangen ist, die sowohl das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen, die Vorhersehbarkeit dieser Voraussetzungen (einschließlich einer angemessenen Begrenzung der Schadensumme im Verhältnis zur Straftat), als auch die Durchführung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens garantiert.
Es handelt sich um eine wichtige Neuerung, die italienische Juristen dazu veranlassen wird, Schadensersatzfälle aus den USA einer stärkeren Kontrolle und Prüfung zu unterziehen. Sicherlich wird die Entscheidung auch Vorbote von Bestrebungen sein, das Rechtsinstitut des Strafschadenersatzes auch in unsere Rechtsordnung zu implementieren, vor allem in Bezug auf die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit von Herstellern von gefahrgeneigten Produkten.
Rechtsanwalt Mario Dusi – DusiLaw Legal & Tax
in Zusammenarbeit mit Derra, Meyer& Partner, Mailand