– Mario Dusi
Jemanden als mephistophelisch zu bezeichnen, ist Verleumdung: das hat der italienische oberste Gerichtshof (Corte di Cassazione) in seinem Urteil Nr. 11767 vom 12. April 2022 entschieden.
Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem in den Straßen von Foggia, in Apulien, ein Plakat aufgehängt worden war, auf dem die Verwaltung des damaligen Bürgermeisters als „mephistophelisch“ bezeichnet wurde, die die Stadt „in die unwürdigsten Tiefen ihrer Hölle“ stürzen wolle. Der Bürgermeister hatte daher den Autor verklagt und von ihm Schadensersatz wegen Verletzung seiner Ehre, seiner Würde und seines persönlichen Rufs verlangt.
Nach zwei Gerichtsinstanzen hat der italienische oberste Gerichtshof festgestellt, dass das Recht auf politische Kritik „die Verwendung harter und missbilligender Töne, sogar scharfer Töne, erlaubt [sei] , solange die Zurückhaltung gewahrt bleibt, die als formale Korrektheit zu verstehen ist und nicht die Grenzen dessen überschreitet, was für das öffentliche Interesse unbedingt erforderlich ist“. Die Verwendung „starker Worte und harter Töne“ wird zwar bei der Ausübung des Rechts auf Kritik toleriert, darf aber nicht zu „persönlichen Angriffen in die moralische Sphäre anderer“ führen.
Der oberste Gerichtshof hat dann die Beweisfrage bezüglich des „religiösen Faktors“ mit der Begründung verneint, dass „die Annäherung an den Teufel“ einen „beleidigenden Charakter hat, auch unabhängig von den religiösen Überzeugungen“.
Also Vorsicht: In Italien zieht die Bezeichnung einer Person (und insbesondere eines Politikers) als „Teufel“ die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die verletzte Ehre nach sich; jemanden zum Teufel zu schicken, spart vielleicht Geld!