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– di Gabriella Crosariol.

Schadenersatzforderungen wegen Verkehrsunfälle in Italien können auch aus Deutschland und andere Länder angefordert werden, allerdings ist es für deutsche Bürger (und Ausländer im allgemeinen, mit Rücksicht auf das Gegenseitigkeitsprinzip) viel effektiver und schneller, und mit wesentlich höheren Erfolgsaussichten, das Verfahren direkt aus Italien einzuleiten.

In Italien wird der Gesundheitsschaden oder biologische Schaden als physische Beeinträchtigung einer Person mit hohen Erstattungsbeträgen anerkannt, deshalb lohnt es sich, die Forderung direkt in Italien zu bearbeiten und zu beantragen.

Der entsprechende biologische Schaden wird in Italien sowohl für die zeitlich begrenzte (sog. „invalidità temporanea“) als auch für die dauerhafte Beeinträchtigung (sog. „invalidità permanente“) der Gesundheit ersetzt. Die zeitlich begrenzte Beeinträchtigung unterscheidet zwischen:

  • vollständige Beeinträchtigung (100%, wenn man nur im Bett liegen kann): hier wird ein Tagessatz von 96 Euro bis 145 Euro pro Tag anerkannt; es kann aber auch bis zu 50% erhöht werden;
  • Beeinträchtigung pro-rata (unter 100%). Hier wird ein proportionaler Abzug anerkannt.

Die Hauptkriterien für die Einstufung, Feststellung und Bewertung der dauerhaften Beeinträchtigung sind folgende:

  • leichte Invalidität (bis zu 9% Prozentpunkten – sog. „Microlesioni“ = Mikroinvalidität);
  • mittelschwere bis schwere Invalidität (über 9% bis zu 99% Prozentpunkten);
  • Anerkennung des rechtsmedizinischen Tabellensystems zur Ermittlung des Invaliditätsgrad und dementsprechende Bewertung in Geld.

Praktisch muss ein vom Gericht anerkannter Arzt  (medico legale) nach wissenschaftlichen einheitlichen Kriterien, die prozentuale Beeinträchtigung des Gesundheitszustand feststellen; danach wird diese prozentuale Anerkennung durch Umsetzungstabellen in Geldbeträge beziffert.

Die Tabelle des Landesgerichts Mailand ist für biologische Schadenerstattung national anwendbar.

Diese richtet sich nach dem festgestellten Prozentsatz, sowie nach dem Alter des Beschädigten.

Als Beispiel: ein 10 jähriges Kind, mit einem festgelegten Prozentsatz von 30%, hat Recht auf 175.633 Euro, mit einer maximalen individuellen Erhöhung bis zu weiteren 29%.

Außerdem hat er Recht auf 96,00 Euro bis 145,00 Euro pro Tag, mit einer individuellen Erhöhung bis zu weiteren 50%, für jeden Tag an dem es (im Krankenhaus) nur im Bett liegen konnte.

Die komplette Tabelle des Landesgerichts Mailand für die Bewertung aller immateriellen Schäden (also auch der biologische Schaden) ist unter folgendem Link zu finden:

Danno_non_patr_2014_tabella.pdf

Normalerweise benennt die gegnerische Versicherung ihren eigenen vom Gericht anerkannten Arzt für die Feststellung und Bewertung des Invaliditätsprozentpunkts des Verletzten. Um Schadenersatz zu bekommen, muss der Verletzte sich in Italien untersuchen lassen. Wir empfehlen zu dieser medizinischen Untersuchung schon mit einem eigenen medizinischen Gutachten zu erscheinen, damit der Arzt der Versicherung einen Ansatzpunkt hat, und einigermaßen hierbei verbleiben sollte.

Wenn der Verletze schon nach Hause zurückgekehrt ist (bzw. nach Deutschland) ist eine medizinische Untersuchung in Italien (vor allem bei höheren Verletzungen) sicherlich zu empfehlen, sowie die Vertretung durch einen lokalen Anwalt, der direkt mit der gegnerischen Versicherung verhandelt und angemessen nach italienischem Recht den biologischen Schaden anfordert. Die letzte Untersuchung, die relevant für die Bewertung des Schadens ist, kann aber erst erfolgen, wann der Patient klinisch gesund ist (i.d.R. mindestens 6 Monate nach Unfall).

Aus Erfahrung haben wir festgestellt, dass die Bearbeitung der Schadenersatzforderung aus anderen Ländern für Unfälle, die in Italien passiert sind, nicht besonders effizient ist.

Weil das anwendbare Gesetz italienisch ist, empfehlen wir ausländischen Mandanten einen Anwalt in Italien zu beauftragen, um die Forderung direkt und unmittelbar in Italien durchzusetzen.  Das hat sicherlich höhere Erfolgsaussichten und ist zeiteffektiver.

Eine direkte Vertretung in Italien kann zudem die Anwaltskosten ganz oder im größten Teil ersparen, weil die italienische gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten und Honorare (zwischen 10 – 20 Prozent der Schadenserstattung) anerkennt, deshalb können ausländische Mandanten einen zusätzlichen ökonomischen Vorteil erhalten.

Wir vertreten täglich ausländische Mandanten in Italien, vor allem deutsch und englisch-sprachig, und bieten Kompetenz, sowie Transparenz für die Durchsetzung Ihre Rechte vor Ort an.